Die SPD Rotthausen im Verfahren gegen Wolfgang Clement

Ortsverein

Das Parteiordnungsverfahren gegen Wolfgang Clement wurde vom Ortsverein Rotthausen aktiv mit betrieben. Dabei ging es niemals um Clements politische Ansichten, sondern immer nur um seinen gezielten verbalen Anschlag auf die SPD und ihren Wahlkampf in Hessen.

Leider ist das von vielen Medien und von Teilen unserer eigenen Partei (absichtlich) falsch dargestellt worden. Es sollte krampfhaft der Eindruck erweckt werden, Clement würde wegen seiner Rolle bei der Agenda 2010 unjd seiner Haltung zur Energiepolitik aus der Partei gemobbt werden. Dazu die Schiedkommission:

„Versuche oder Vorhalte“, mit den Mitteln des Parteiordnungsverfahrens …den Kurs der Partei zu beeinflussen oder Kritiker… mundtot zu machen, gehen ins Leere. Die Schiedskommission weist sie zurück.“

Genau diese Position haben wir im gesamten Verfahren sehr deutlich vertreten, es ging zu keiner Zeit um Clements politische Positionen, es ging um den Grundwert „Solidarität“.

Hier ein klärender Auszug aus der Begründung der Landesschiedskommission NRW:

(Wolfgang Clement hat) „gezielt in der Schlussphase des hessischen Landtagswahlkampfs die SPD massiv angegriffen. Er hat sich, indem er seiner eigenen Position (sprich: atom- und kohlegestützte Energiepolitik) uneingeschränkt den Vorrang gab, über das Ergebnis des demokratischen innerparteilichen Willensbildungsprozesses …hinweggesetzt. Der Solidaritätsverstoß wiegt … besonders schwer, weil er mit seinen Äußerungen den Wahlkämpfern der hessischen SPD in den Rücken gefallen ist. (Er hat) die eigene Partei als nicht wählbar hingestellt und so das Engagement der Wahlkämpfer hintertrieben. (Damit) läuft sein Verhalten dem Gebot der innerparteilichen Solidarität schlechterdings in erheblichem, nicht mehr hinnehmbarem Maß zuwider.“

Wolfgang Clements Haltung zur Energiepolitik (die Anlass für seine Attacke auf die SPD in Hessen und ihre Spitzenkandidatin war) wird von niemandem im Ortsverein geteilt. Das heißt aber nicht das er sich nicht haben und äußern darf. Darum ging es ihm aber nicht. Gezielt hat er kurz vor der Wahl öffentlich dazu aufgerufen die Genossinnen und Genossen in Hessen nicht zu wählen und sich damit nicht nur unsolidarisch, sondern vielmehr schädlich gegenüber der Partei verhalten.
Das hat im Verfahren gegen ihnzu einer Rüge geführt. Diese wollte er nicht aktzeptieren und ist aus der SPD ausgetreten.

Sehen Sie hier noch die Dokumente und Entscheidungenaus dem Verfahren.

 
 

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